Institute for Technologies and Management of Digital Transformation

Aktuelle Drittmittelstipendien

Thema Bewerbungsfrist
NLP for Visual-to-Language Models 29.01.2024

NLP for Visual-to-Language Models

In der Fakultät 6 ist frühestens ab dem 01.03.2024 befristet auf drei Jahre ein Drittmittelstipendium zum Thema NLP for Visual-to-Language Models zu vergeben. Ein späterer Start des Stipendiums ist möglich. Zweck der Förderung ist die Promotion. Die Rechtsgrundlage bildet die Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal, Amtl. Mitteilungen Nr. 61 vom 20.04.2015 (siehe hier) in der Fassung der Änderungsordnung, Amtl. Mitteilung Nr. 77 vom 09.07.2015 (siehe hier).

Absolventen*innen der Elektrotechnik, Informatik (oder anverwandt) oder des Wirtschaftsingenieurwesens werden aufgefordert sich zu bewerben. Einzureichende Unterlagen:

  • Anschreiben inkl. des möglichen Startzeitpunktes
  • Lebenslauf, ggf. mit Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen
  • Kopie des Nachweises über den Hochschulabschluss (beglaubigt oder unter Vorlage des Originals)
  • Nachweis über eine eventuelle Berufstätigkeit
  • Eine Studienbescheinigung ist im Falle der Stipendienvergabe nachzureichen.

Die Vergabekommission, bestehend aus Dr. Lutz Roese-Koerner, APTIV Services Deutschland GmbH und Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tobias Meisen, wird über die Stipendienvergabe entscheiden. Gutachten sind nicht einzureichen.

Bewerbungen sind mit obenstehenden Unterlagen zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fakultät 6, Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tobias Meisen, 42097 Wuppertal.

Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Das Stipendium unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.

Bewerbungsfrist: 29.01.2024

gez. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tobias Meisen

Weitere Infos über #UniWuppertal: